Gesetze / Erlass über die Stiftung der Einsatzmedaille der Bundeswehr

StiftEinsatzMedBWErl 2025

Art 1 Stiftung

Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 13.09.2025

Bund

Als sichtbares Zeichen für die Teilnahme an Einsätzen oder besonderen Verwendungen im Ausland im Rahmen humanitärer, friedenserhaltender oder friedensschaffender Maßnahmen stifte ich für Soldatinnen und Soldaten sowie für zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundeswehr die Einsatzmedaille der Bundeswehr.

→Art 2